In der Theorie sind Schäden an Ihrem Hausrat in der Hausratversicherung versichert. Jedoch wird die Übernahme der Schäden in den Vertragsbedingungen geregelt. In diesen Bedingungen werden zum Beispiel, die Höhe und die Art der Gegenstände definiert. Nicht jeder Anbieter deckt jeden Schaden an all Ihren Gegenständen ab. Für die Versicherer ist insbesondere, dass „Wo der Schaden entstanden ist“ und „Woran“, wichtig.
Der Versicherungsort
Geschützt wird Ihr Wohnsitz. Dabei ist es völlig egal, ob Sie Eigentümer einer Immobilie oder Mieter sind, der Versicherungsschutz ist gültig, sofern Ihr Wohnsitz, bei Vertragsabschluss, korrekt angegeben worden ist. Darüber hinaus gehören zur Wohnung auch die Terrasse, etwaige Anbauten, Kellerräume, sowie privat genutzt Räume und Garagen in der Nähe der Wohnung.
Für ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzte Räume gilt der Versicherungsschutz allerdings nicht, wenn sie über einen separaten Eingang verfügen. Wenn Sie, zum Beispiel als Kfz-Mechaniker, gewerblich Ihre Dienste von der angebundenen Werkstatt anbieten, gilt kein Versicherungsschutz. Arbeiten Sie allerdings beruflich in einem Arbeitszimmer innerhalb des Hauses, zählt dies mit in den Versicherungsschutz.
Selbstverständlich verbringen Sie sicherlich auch mal einen Urlaub außerhalb Ihrer eigenen vier Wänden. Wenn Sie, zum Beispiel in einem Hotel untergebracht sind, haben Sie dort in der Regel ebenfalls ein Teil Ihres Hab und Guts mit. Werden diese entwendet, durch Diebstahl zum Beispiel, dann ist dies von der Hausratversicherung ebenfalls gedeckelt. ABER: In den meisten Fällen greift eine solche Außenversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum. Bei vielen Versicherern entspricht das einem maximalen Zeitraum von drei Monaten, sofern Sie oder eine mitversicherte Person auf Reisen sind.
Die Außenversicherung ist ebenfalls aktiv, falls Sie eigene Kinder haben, welche ebenfalls in Ihrem Wohnsitz wohnhaft sind und derzeit eine Ausbildung oder ein freiwilliges Jahr absolvieren. Deren Hausrat wird demnach ebenfalls abgesichert.
Bankschließfächer sind nicht automatisch versichert. Heutzutage existieren allerdings einige Versicherer, welche eine Deckungserweiterung für Wertsachen in Bankgewahrsam anbieten oder sogar enthalten. Grundsätzlich sollte die spezielle Deckungserweiterung keinen großen Kostenfaktor mit sich bringen.
Nachfolgend listen wir Ihnen die Schadensereignisse auf, welche von allen Hausratversicherungen gedeckt werden
Um die Versicherungssumme zu erhalten, muss eines der vordefinierten Ereignisse zur Beschädigung Ihres Hausrats führen. Dazu zählen die folgenden Ereignisse:
- Naturgewalten wie Hagel oder Sturm
- Blitzschlag und die Überspannung, die daraus resultiert, Brand, Explosion sowie Implosion
- Einbruchdiebstahl sowie der bloße Versuch und Vandalismus
- Leitungswasser, welches wegen eines Rohrbruches zum Beispiel austritt
Wir hoffen natürlich nicht, dass bei Ihnen der Blitz einschlägt. Falls dies allerdings der Fall sein sollte und Ihre elektronischen Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden, etwa durch die entstandene Überspannung, dann ist dies ein Fall für Ihre Hausratversicherung. Ebenso wenn Tennisball große Hagel vom Himmel fallen und Ihre Markise in Ihre Einzelteile zerlegt oder die alte Wasserleitung zu Bruch geht und die umliegenden Holzmöbel, durch die Überschwemmung, beschädigt werden. All das sind weitere Fälle für Ihre Hausratversicherung.
In Fällen eines Einbruchs sind Sie auch dagegen abgesichert. Ihre gestohlenen Eigentümer sind selbstverständlich von der Versicherung gedeckt. Darüber hinaus werden auch die entstandenen Einbruchsschäden, wie zum Beispiel ein aufgebrochenes Schloss, übernommen. Falls Ihnen Ihr Haustürschlüssel geklaut worden ist und Sie daraus resultierend, Opfer eines Einbruchs geworden sind, wird auch dies von der Versicherung erstattet. Gleiches gilt natürlich, auch wenn sich der Diebstahl unter Gewaltandrohung ereignet.
Zusammenhängend mit den vorherigen Szenarien, sind ebenfalls Fälle von Vandalismus gedeckt, welche oft aus einem Einbruch durch mutwillige Zerstörung des Einbrechers hervorgeht.
Nachfolgend alles was zum Hausrat gehört
Der Umfang der zum Hausrat gehört, beinhaltet unter anderem:
- Möbel
- Allerlei Haushaltsgegenstände und -geräte
- Kleidung
Sogar geliehene Gegenstände sind mitversichert. Eine Einbauküche hingegen ist nur dann Teil des Hausrats, wenn Sie die Küche selbst eingebaut oder dafür bezahlt haben. Selbiges gilt übrigens auch für Laminat, welchen Sie möglicherweise als Mieter neu verlegt haben.
Im Umfang einer Hausratversicherung sind ebenfalls Schäden an privat genutzten Antennen sowie Markisen enthalten. Inwiefern Ihre Gartenmöbel mitversichert sind, ist abhängig von Ihrem Anbieter und den vereinbarten Bedingungen.
Wie viel erstattet die Hausratversicherung?
Im Fall der Fälle ersetzt die Hausratversicherung Ihnen den Neuanschaffungspreis des betroffenen Gegenstandes. Wenn Sie sich zum Beispiel vor 3 Jahren einen teuren Fernseher geholt haben und dieser durch einen Blitz verursachten Kurzschluss kaputtgeht, wird Ihnen die volle Anschaffungssumme, ausbezahlt.
Im Gegensatz dazu, übernehmen Versicherungen für Wertgegenstände, wie Schmuck oder Bargeld nur 20-25% des Anschaffungspreises. Um die volle Summe des Anschaffungspreises zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie etwa die Unterbringung in einem Tresor. Die Bedingungen sollten Sie in den Vertragsvereinbarungen finden.
Welche Kosten ersetzt die Versicherung ebenfalls?
Nicht nur der Anschaffungspreis wird von der Versicherung ersetzt. Auch alle Kosten, die im Zuge des Schadensfalls entstanden sind, wie Reparaturkosten, Aufräumarbeiten, sogar die Unterbringung in einem Ersatz Wohnsitz, variiert tariflich und ist meist zeitlich begrenzt, werden übernommen.
Sofern Sie sich für eine Form der Selbstbeteiligung entschlossen haben, müssen Sie den vereinbarten Betrag als maximalen Betrag, im Schadensfall, selbst tragen. In der Regel kürzt Ihnen die Versicherung einfach die Auszahlungssumme um die Selbstbeteiligungssumme.